Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?

Unsere Partneranwälte schreiben die Widerspruchsbegründung für Sie. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.

Wieso ist das kostenlos?

Unsere Kooperationspartner

Wir sind der Partner, dem die Wohlfahrtspflege vertraut.

Das sagen unsere Kunden

Von Pflegegrad 1 auf 3:

Ich bin wirklich glücklich, dass mein Mann in den Pflegegrad 3 hochgesetzt wurde. Das macht Vieles einfacher. Wir haben sogar das Pflegegeld rückwirkend ausgezahlt bekommen. Da haben wir wirklich einen großen Erfolg erzielt! Ich danke Ihnen sehr für Ihre Unterstützung!
Heike J.
Pflegende Angehörige

Von Pflegegrad 2 auf 3:

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Endlich fühle ich mich korrekt eingeschätzt und meinen Unterstützungsbedarf berücksichtigt. Das gibt mir wieder Mut für die Zukunft!
Stefan L.
Pflegebedürftige Person

Von Pflegegrad 0 auf 2:

Gestern kam die Einstufung meiner Ehefrau in den Pflegegrad 2. Die Bewertungspunkte bei der Erstbegutachtung lagen noch bei 7,5. Bei der Zweitbegutachtung nach Ihrem Widerspruch dann bei 27,5 !! Vielen Dank für Ihre Bemühungen, ohne die das Ganze sicher nicht so positiv ausgegangen wäre.
Manfred M.
Pflegender Angehöriger

So funktioniert es

1. Sie beantworten unseren Online-Fragebogen

Mit unserem Online-Fragebogen erfragen wir in 10 Minuten, wieso Sie mit der Begutachtung unzufrieden sind und erfassen alle wichtigen Informationen zu Ihrem Fall.

2. Wir überprüfen die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs

Wir holen uns den ablehnenden Bescheid sowie das Pflegegrad-Gutachten bei Ihrer Pflegekasse ein. Damit wir diese Unterlagen einsehen können, benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen. Diese unterschreiben Sie uns einfach innerhalb des Online-Fragebogens, per Touch oder Computer-Maus.

3. Unsere Kooperationsanwälte formulieren Ihren Widerspruch

Unsere Kooperationsanwälte wissen worauf es bei der Begründung ankommt und legen für Sie Widerspruch ein. Sie erhalten die Begründung zur Kenntnisnahme.

Über Computer, Laptop, Tablet oder Handy nutzbar

Warum ist der Widerspruch für mich kostenlos?

Die anwaltliche Tätigkeit ist für sie vollständig kostenlos, da die Kosten im Erfolgsfall von der Pflegekasse bezahlt werden müssen. Gesetzlich geregelt ist das in § 63 SGB X.

Sofern der Widerspruch erfolglos sein sollte, übernehmen wir die Rechtsanwaltskosten.

Anders als bei anderen Anbietern müssen Sie bei uns daher keine Erstberatung und auch keine Erfolgsprovision bezahlen.

Für Sie ist unser Service damit kostenfrei!

Darum lohnt sich der Widerspruch für Sie!

Der Widerspruch ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Ein erfolgreicher Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse jedoch zur rückwirkenden Erstattung Ihrer Pflegeleistungen seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung. Für Sie bedeutet das mehrere tausend Euro im Jahr zusätzlich für Ihre Pflege. Geld, das zur Pflege benötigt wird und auf das Sie einen Anspruch haben.

Ein kleiner Ausschnitt der Pflegekassen, mit denen wir bereits zu tun hatten:

  • AOK BaWü, Bayern, Hessen, Nds, Nordost, Nordwest, Plus, …
  • Barmer
  • BKK Mobil Oil, Pfalz, ProVita, pronova, …
  • DAK Gesundheit
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse
  • IKK classic, gesund plus, Nord,  …
  • KKH – Kaufmännische Krankenkasse
  • Knappschaft
  • mhplus 
  • Postbeamtenkrankenkasse
  • Signal Iduna
  • TK – Techniker Krankenkasse
  • Und viele weitere Kassen

 

Über 52 % der Bescheide sind fehlerhaft.

Doch Sie können sich wehren! Wir überprüfen Ihren Bescheid und erkämpfen eine Korrektur für Sie.

Kostenlose Begründung für Sie

Lassen Sie sich im Widerspruch helfen und lehnen Sie sich zurück.

Unsere Kooperationsanwälte wissen worauf es ankommt und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse für Sie.

Musterschreiben für den Widerspruch

Hier erhalten Sie unser Musterschreiben für den Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse. Für einen erfolgreichen Widerspruch ist aber auch eine Begründung notwendig.

Lesen Sie hier warum Sie eine Begründung brauchen.

Mustertext ohne Begründung zum Kopieren oder als Download​

Pflegewächter in der Presse

“Mit innovativen Konzepten die Lebensqualität speziell der Älteren Generation im Blick haben”

“Pflege: Neus Internetportal aus Hannover hilft bei der Bürokratie”

“Endlich Hilfe beim Antragswust im Pflegefall, das verspricht das neue Portal Pflegewächter.de”

FAQ: Kunden fragen, Pflegewächter antwortet.

Zum Thema Widerspruch erreichen uns viele Fragen von interessierten Kunden. Wir möchten, dass Sie bestmöglich über uns und unseren Service informiert sind. Hier geben wir Antwort auf die wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Pflege und Pflegewächter.

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde, haben Sie ab Zugang des Bescheids der Pflegekasse einen Monat Zeit, um Widerspruch dort einzulegen.

Fehlt im Bescheid die sog. Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs, beträgt die Frist sogar ein Jahr. Zu überprüfen ist, ob es sich bei Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung ggf. nur um ein Anhörungsschreiben handelt, die Kasse selbst also noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat. Denn erst gegen den abschließenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Ein erfolgreicher Widerspruch verpflichtet die Pflegekasse zur rückwirkenden Zahlung von Versicherungsleistungen seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung.

Unsere Unterstützung im Widerspruch ist für Sie mit keinen Kosten verbunden. Mit unserem Pflegegrad-Gutachten können Sie in einer Selbsteinschätzung prüfen, ob die Kasse Ihnen einen zu niedrigen Pflegegrad gegeben hat.

Ja, die anwaltliche Tätigkeit ist für sie vollständig kostenlos, da die Kosten im Erfolgsfall von der Pflegekasse bezahlt werden müssen. Gesetzlich geregelt ist das in § 63 SGB X. Sollte der Widerspruch erfolglos sein, übernehmen wir Ihre Rechtsanwaltskosten.

Anders als bei anderen Anbietern bezahlen Sie bei uns nicht für eine Erstberatung und müssen auch im Erfolgsfall des Widerspruchs keine Erfolgsprovision an uns bezahlen. Wir arbeiten mit Kooperationsanwälten zusammen. Andere Anbieter tun das nicht und müssen deshalb mit Ihnen privat abrechnen.

Durch den Widerspruch wir die Pflegekasse verpflichtet, ihre Entscheidung noch einmal durch ein Zweitgutachten zu überprüfen. Die erneute Prüfung kann die Kasse dabei nach Aktenlage oder durch einen erneuten Besuch bei der versicherten Person durchführen.

Durch den Widerspruch allein liefern Sie der Pflegekasse keine neuen Tatsachen, die diese zu einer anderen Einschätzung des Pflegegrades veranlassen wird. Für die Zweitbegutachtung sollten Sie die pflegefachlichen und rechtlichen Fehler in der Ausgangsentscheidung der Pflegekasse unbedingt benennen. Dabei helfen wir Ihnen gern.

Mit unserem Online-Fragebogen erfragen wir innerhalb von 10 Minuten alle wichtigen Informationen zu Ihrem Fall. Da wir unseren Service kostenfrei im gesamten Bundesgebiet anbieten, sind wir auf diese Online-Abfrage angewiesen.

Im zweiten Schritt ermitteln wir weitere Details über ihre Pflegebedürftigkeit. Parallel dazu fordern unsere Kooperationsanwälte Akteneinsicht bei Ihrer Pflegekasse an. Diese wird auf pflegefachliche und rechtliche Fehler ausgewertet. Durch die Erfahrung aus über 300 Fällen wissen unsere Kooperationsanwälte dabei genau, worauf es bei der Begründung ankommt. Unsere Partneranwälte legen für Sie Widerspruch ein und formulieren für Sie die Widerspruchsbegründung.

Nein. Das ist kein Problem und ist für unsere Unterstützung kein Hindernis. Unsere Kooperationsanwälte legen parallel zur Akteneinsicht immer auch Widerspruch ein.

Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Monaten über einen Widerspruch entscheiden. In den allermeisten Fällen nutzt die Kasse diese Zeit auch vollständig aus.

Unsere Kooperationsanwälte überwachen für Sie die Bearbeitungsfristen und mahnen die Kassen bei Fristüberschreitung zur Bearbeitung.

Bringt der Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides bei Gericht eingehen.

Unsere Kooperationsanwälte übernehmen grundsätzlich auch Klagen vor dem Sozialgericht. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Partneranwälte Sie bereits im Widerspruch begleitet haben und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall.

Unsere Kooperationspartner

Gemeinsam die Pflege verbessern

Die Pflegewächter-Services sind unsere Lösung zur Online-Pflegeberatung. Im Einsatz in der Pflegeberatung, bei Pflegediensten und Krankenhäusern, ist unsere Lösung dank ihrer Nutzerfreundlichkeit überall beliebt.

Wir glauben, dass ein grundlegender Wandel in der Pflege nur unter Einbeziehung der bestehenden Strukturen erfolgen kann. Deshalb unterstützen wir bestehende Pflegeberatungsstellen mit unseren Systemen und bauen ein Netzwerk starker Partner auf, um pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine bestmögliche Beratung zu ermöglichen.