In unserem Ratgeber stellen wir Ihnen in der Vorsorge-Check-Reihe verschiedene Vorsorgedokumente vor und beantworten Ihnen die wichtigsten “W-Fragen”.


Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen oder mehrere Menschen, der/die für Sie Entscheidungen treffen, wenn Sie das selbst aufgrund von Alter, Krankheit oder einem Unfall nicht mehr können.


Warum sollte ich das tun?

In einer akuten Notsituation kann es (lebens)notwendig sein, dass eine Vertrauensperson mit einem Arzt, Vermieter, dem Pflegeheim oder einer Behörde spricht und für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie das nicht mehr selbst können.

Durch die Vorsorgevollmacht kann der/die Bevollmächtigte sich als Ihr Vollmachtgeber ausweisen. Denn niemand darf ohne „Vertretungsmacht“ für einen anderen Menschen Entscheidungen treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie welche Menschen in einer Notsituation Entscheidungen treffen dürfen und in welchem Umfang (z.B. über Ihre Gesundheit, Finanzen und Ihre Unterbringung) sie dies können. Dabei ist es möglich, einzelne Aufgaben auszuklammern oder auf mehrere Personen zu verteilen.

Klären Sie diese Dinge, solange es Ihnen gut geht. Das entlastet Sie und Ihre Angehörigen/Freunde.

Praxisbeispiel: Bei älteren Menschen stellt sich während eines Krankenhausaufenthaltes oft heraus, dass eine Rückkehr in die eigene Wohnung allein nicht mehr möglich ist. Noch während dem Krankenhausaufenthalt müssen sich Angehörige um Pflege, Versorgung und neue Unterbringung kümmern. Dazu müssten jetzt eine Pflegestufe beantragt, die Mietwohnung gekündigt und ein Pflegeheimvertrag abgeschlossen werden. Das kann für einen anderen Menschen nur tun, wer eine entsprechende Vollmacht hat.

Wen sollte man bevollmächtigen?

Vollmacht braucht Vertrauen. Wen man als Bevollmächtigten einstellt, hängt auch von den jeweiligen Lebensumständen und dem jeweiligen Lebensabschnitt ab:

Was passiert, wenn ich keine Vollmacht ausgestellt habe?

Kommen Sie in eine Notlage und haben keine Vollmacht ausgestellt, bekommen Sie per Gerichtsverfahren vom Betreuungsgericht einen Betreuer an die Seite gestellt. Das sind oft Angehörige, aber das muss nicht sein. Es kann auch ein Vereins- oder Berufsbetreuer bestellt werden. Sie haben es dann jedenfalls nicht mehr selbst in der Hand, welche Person bestimmt wird. Zudem müssen Sie die Kosten für das gerichtliche Verfahren und die Betreuung bezahlen.