In unserem Ratgeber stellen wir Ihnen in der Vorsorge-Check-Reihe verschiedene Vorsorgedokumente vor und beantworten Ihnen die wichtigsten „W-Fragen“.


Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Eine Patientenverfügung ist sinnvoll, wenn Sie bestimmte medizinische Versorgungen oder Maßnahmen für sich ausschließen möchten, wenn Sie Ihren freien Willen nicht mehr bilden oder äußern können.


Warum sollte ich das tun?

Jede medizinische Maßnahme muss im (vermeintlichen) Willen des Patienten erfolgen, andernfalls ist eine Behandlung rechtswidrig und strafbar. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen sie wünschen bzw. ablehnen, wenn Sie Ihren Willen selbst nicht mehr bilden oder äußern können.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus Schritt für Schritt fest, in welchen Krankheitssituationen Sie mit welchen medizinischen Maßnahmen einverstanden sind und welche Behandlungen sie ablehnen. Diese Verfügungen müssen dann von den Sie behandelnden Ärzten eingehalten werden, auch wenn sie damit gegen ihre eigene Überzeugung handeln.

Beispiel: Künstliche Beatmung oder Ernährung, Blutwäsche, Schmerzmittel, Annahme von Organspenden (Transplantation), Wiederbelebung und lebensverlängernde Maßnahmen.

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung ausgestellt habe?

Müssen Sie behandelt werden, sind nicht ansprechbar und haben keine Patientenverfügung aber eine Vorsorgevollmacht im Bereich der Gesundheitsfürsorge ausgestellt, entscheidet der von Ihnen bevollmächtigte Mensch anhand der von Ihnen festgelegten Regeln über Ihre Behandlung. Er muss sich dann fragen, wie Sie – anhand Ihrer Wertevorstellungen – über Ihre Behandlung entscheiden würden.

Müssen Sie behandelt werden, sind nicht ansprechbar, haben keine Patientenverfügung und keine Vorsorgevollmacht ausgestellt, bekommen Sie per Gerichtsverfahren vom Betreuungsgericht einen Betreuer an die Seite gestellt. Dieser versucht dann in Ihrem Sinne und an Ihrer Stelle zu entscheiden. Das sind oft Angehörige, aber das muss nicht sein. Es kann auch ein Vereins- oder Berufsbetreuer bestellt werden. Sie haben es dann jedenfalls nicht mehr selbst in der Hand, welche Person bestimmt wird. Zudem müssen Sie die Kosten für das gerichtliche Verfahren und die Betreuung bezahlen.

Empfehlung: Die Erstellung einer Patientenverfügung macht dann Sinn, wenn Sie für sich bestimmte medizinische Versorgungen oder Maßnahmen für sich ausschließen möchten. Versuchen Sie dann eine Antwort auf Ihre Behandlungswünsche bei einem schweren Unfall, einem Schlaganfall oder bei lebensgefährlichen Verletzungen zu finden – dabei hilft Ihnen auch das Gespräch mit Ihrem Hausarzt.