In unserem Ratgeber stellen wir Ihnen in der Vorsorge-Check-Reihe verschiedene Vorsorgedokumente vor und beantworten Ihnen die wichtigsten „W-Fragen“.


Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Wer niemanden hat, dem er eine Vorsorgevollmacht ausstellen kann, bekommt in einer Notsituation einen gesetzlichen Betreuer vom Staat bestellt. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie für diese staatliche Betreuung und deren Umfang Regeln aufstellen.


Warum sollte ich das tun?

Mit einer Betreuungsverfügung regeln Sie vorab, was mit Ihnen und Ihrem Vermögen passieren soll, wenn Sie selbst aufgrund von Alter, Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ansprechbar sind oder den Überblick über Ihr Leben verloren haben.

Kommen Sie in eine Notlage und haben keine Vollmacht ausgestellt, können Ärzte oder Angehörige eine Betreuung anregen. Dann bekommen Sie per Gerichtsverfahren vom Betreuungsgericht einen Betreuer an die Seite gestellt. Das sind – sofern vorhanden – meist Angehörige, sonst fremde Vereins- oder Berufsbetreuer.

Empfehlung: Sofern Sie eine Vertrauensperson haben, sollten Sie daher vorsorgen und besser selbst per Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten und den Umfang seiner Vollmacht bestimmen. Wer niemanden hat, dem er vertraut, sollte eine Betreuungsverfügung ausfüllen.

In der Betreuungsverfügung regeln Sie vorab Ihre Vorstellungen vom Leben und über Ihr Lebensende. Dadurch können Sie die Person des Betreuers und seine Entscheidungen mitbestimmen. Je mehr der staatlich bestellte Betreuer über Sie und Ihre Wünsche weiß, desto besser kann er diese später bei Ihrer Betreuung umsetzen. Der Inhalt Ihrer Betreuungsverfügung wird dann gerichtlich überprüft und Ihre Vorgaben kontrolliert und umgesetzt.

Beispiel: Soll generell eine Frau oder ein Mann die Betreuung übernehmen? Mit welchen Angehörigen wünschen Sie Kontakt oder nicht? Sind Haustiere zu versorgen?