Nur das Vorliegen eines Pflegegrades begründet noch keinen Anspruch auf Pflegeleistungen. Nach Ihrer Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse sendet diese Ihnen einen Pflegeantrag zu. Diesen müssen Sie ausfüllen und dabei die Pflegeleistungen auswählen, die Sie erhalten wollen.

Wir erklären Ihnen, wie Sie einen solchen Antrag ausfüllen.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Inhaltsverzeichnis

Wer hat einen Anspruch auf Pflegeleistungen?

Sie haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn Sie

  1. Pflegebedürftig sind und
  2. innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre in die soziale Pflegeversicherung (gesetzliche oder private Pflegeversicherung) eingezahlt haben. Kinder sind über ihre Eltern versichert.

Wann sollte der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden?

Pflegebedürftigkeit entwickelt sich häufig schleichend. Sobald Sie merken, dass Sie selbst oder ein Angehöriger in ihrem Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen sind, sollten Sie Pflegeleistungen beantragen.

Je früher, desto besser: Je früher Sie den Antrag auf Pflegeleistungen stellen, desto eher erhalten Sie Geld für die Pflege. Pflegeleistungen gibt es nämlich erst ab dem Monat, in dem Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Wie lange Sie schon pflegebedürftig waren, spielt keine Rolle.

So wird der Antrag auf Pflegeleistungen ausgefüllt!

Neben persönlichen Angaben, wie der Name des Versicherten oder Adressdaten müssen Sie Angaben zu den gewünschten Pflegeleistungen machen. Diese hängen vom Pflegegrad, aber auch davon ab, wo die Pflege stattfinden soll – im Pflegeheim oder Hause durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst.

Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlose Ausfüllhilfe für Pflegeleistungen. Wir erfragen Ihre gewünschte Pflegeform und schlagen Ihnen die dafür passenden Pflegeleistung vor. Zusätzlich zeigen wir Ihnen, mit wie viel Geld Sie rechnen können und erklären Ihnen alle Fachbegriffe. Sie müssen diese Angaben dann nur noch in den Antrag übertragen.

Musterformular: Antrag auf Pflegeleistungen

Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?

Nutzen Sie unsere kostenlose Ausfüllhilfe für Pflegeleistungen. Wir erfragen Ihre gewünschte Pflegeform und schlagen Ihnen die dafür passenden Pflegeleistung vor. Sie müssen diese Angaben dann nur noch in den Antrag übertragen.

Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags können Sie bei Ihrer Pflegekasse einfordern. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beratung bei Ihrer Pflegekasse. Wenn die Pflegekasse eine Beratung nicht selbst leisten kann, ist Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Ansprechpartner zu nennen.

Praxiserfahrung: Die kostenlose Beratung durch die Pflegekasse hat „Geschmäckle“, schließlich handelt es sich um die Stelle, die Ihnen später Geld bezahlen soll. Die Erfahrung zeigt, dass Pflegekassen gerne alles beraten, was nicht viel kostet. Danach wird es schwieriger. Greifen Sie lieber auf eine unabhängige Beratung durch eine Pflegeberatungsstelle der Stadt/Region oder caritative Einrichtungen zurück. Auch diese Angebote sind in der Regel kostenlos. Wir haben dazu ein Beratungsnetzwerk für Sie aufgebaut.

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