Bevor Sie Leistungen von der Pflegekasse bekommen, muss erst eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Dies geschieht durch Bestimmung des Pflegegrads. Für gesetzlich Versicherte erfolgt diese Bestimmung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), privat Versicherte werden durch MEDICPROOF begutachtet.
Wir erklären Ihnen, was Sie hierzu unternehmen müssen.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt.
- Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Zur Kontaktaufnahme melden Sie sich einfach bei Ihrer Krankenkasse (Formulierungsbeispiel unten).
- Nach der Antragstellung meldet sich die Pflegekasse bei Ihnen und vereinbart einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause. Auf der Grundlage des Gutachtens trifft die Pflegekasse ihre Entscheidung über den Pflegegrad.
Inhaltsverzeichnis
- Wo und wie beantrage ich einen Pflegegrad?
- Wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden?
- Tipp: Führen eines Pflegetagebuchs
- Weitere Ratgeber
Wo und wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse.
z.B.: Ist die pflegebedürftige Person bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert, genügt es, wenn Sie die TK kontaktieren und um Weiterleitung Ihres Antrags an die Pflegeversicherung bitten.
Die Beantragung bei der Pflegekasse kann formlos per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief erfolgen.
Formulierungsbeispiel:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich [im Namen von XY] einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse. [Meine Bevollmächtigung übersende ich Ihnen anbei.] Bitte leiten Sie diesen Antrag an Ihre Pflegekasse weiter und vereinbaren einen Begutachtungstermin mit mir.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung: Aus Gründen der Beweissicherung empfehlen wir Ihnen den Antrag bei der Pflegekasse nicht telefonisch zu stellen. Schreiben Sie lieber eine E-Mail oder senden Sie ein Fax. Dann können Sie den Zugang bei der Pflegekasse beweisen.
Wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden?
Die Pflegebedürftigkeit wird in verschiedenen Pflegegraden, von 0 bis 5, festgestellt. Je pflegebedürftiger ein Mensch ist, desto höher ist der zugeteilte Pflegegrad. Das bedeutet aber auch, dass ich mit der Beantragung eines Pflegegrades gerade nicht warten muss und sollte, bis gar nichts mehr geht. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich häufig schleichend. Sobald Sie merken, dass Sie selbst oder ein Angehöriger in ihrem Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen sind, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen.
Tipp: Führen eines Pflegetagebuchs
Mindestens eine, besser zwei Wochen vor dem Termin zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit sollten Sie als pflegebedürftige Person oder als Angehöriger damit beginnen, ein Pflegetagebuch zu führen. In diesen ein bis zwei Wochen dokumentieren Sie dann den täglichen Pflegeaufwand.
Denn die Erfahrung zeigt: Im Moment der Prüfung versuchen pflegebedürftige Menschen häufig besonders gut abzuschneiden und wollen unbedingt beweisen, wie selbstständig sie noch sind. Das führt dazu, dass sie die eigene Lage häufig besser darstellen, als sie tatsächlich ist. Bei der Prüfung geht es aber gerade darum, den wirklichen Bedarf an Pflege zu beurteilen. Ein Pflegetagebuch kann da als Stütze dienen und zeigt dem Gutachter benötigte Hilfestellungen und Problemlagen auf.
Das Bundesgesundheitsministerium stellt ein solches Pflegetagebuch (auf Seite 7) zum kostenlosen Download bereit.
Weitere Ratgeber
- Wie kann ich mich auf die Begutachtung durch den MDK vorbereiten?
- Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegeleistungen?
- Pflegegrad oder Pflegeleistungen abgelehnt? So wehren Sie sich mit Widerspruch und Klage