Ihr Ansprechpartner:
Florian Specht
Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Do von 14 – 17.30 Uhr
– Sie erhalten den ablehnenden Bescheid Ihrer Pflegekasse
Halten Sie die Entscheidung der Pflegekasse für falsch, haben Sie ab jetzt einen Monat Zeit für den Widerspruch.
– Sie nehmen mit uns Kontakt auf – am besten über unseren Online-Fragebogen.
Gerne beraten wir Sie vorab über das weitere Vorgehen. Es steht Ihnen natürlich frei, ob Sie uns mit der Widerspruchsbegründung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der zahlreichen Anfragen eine telefonische Kontaktaufnahme nicht immer garantieren können. Wenden Sie sich daher bitte überwiegend über unseren Online-Fragebogen unter “Widerspruch einlegen” an uns.
– Wir überprüfen die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs
Für die Überprüfung benötigen wir den ablehnenden Bescheid sowie das Pflegegrad-Gutachten Ihrer Pflegekasse. Damit wir diese Unterlagen bei Ihrer Kasse einsehen können, benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen. Diese übersenden wir Ihnen vorab per E-Mail mit der Bitte um Unterschrift.
– Wir erfragen Ihren tatsächlichen Unterstützungsbedarf
Wir erheben Einzelheiten zu Ihrem individuellen Fall. Dadurch erhalten wir ein realistischeres Bild von Ihrer Situation und können diese Informationen als zusätzliche Grundlage für den Widerspruch verwenden.
– Unsere Kooperationsanwälte formulieren Ihren Widerspruch
Unsere Kooperationsanwälte wissen, worauf es bei der Begründung ankommt und kämpfen für eine erneute Begutachtung Ihres Falls. Sie erhalten die Widerspruchsbegründung anschließend zur Kenntnisnahme.
Goodright GmbH
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
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