Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich:

Florian Specht

Ihr Ansprechpartner:
Florian Specht

Tel. 0511 12356747

Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Do von 14 – 17.30 Uhr

Widerspruchspartner von:

Treten Sie mit uns in Kontakt:

    Wie genau läuft unsere Beratung ab?

    – Sie erhalten den ablehnenden Bescheid Ihrer Pflegekasse
    Halten Sie die Entscheidung der Pflegekasse für falsch, haben Sie ab jetzt einen Monat Zeit für den Widerspruch.

    – Sie nehmen mit uns Kontakt auf – am besten über unseren Online-Fragebogen.
    Gerne beraten wir Sie vorab über das weitere Vorgehen. Es steht Ihnen natürlich frei, ob Sie uns mit der Widerspruchsbegründung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der zahlreichen Anfragen eine telefonische Kontaktaufnahme nicht immer garantieren können. Wenden Sie sich daher bitte überwiegend über unseren Online-Fragebogen unter “Widerspruch einlegen” an uns.

    – Wir überprüfen die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs
    Für die Überprüfung benötigen wir den ablehnenden Bescheid sowie das Pflegegrad-Gutachten Ihrer Pflegekasse. Damit wir diese Unterlagen bei Ihrer Kasse einsehen können, benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen. Diese übersenden wir Ihnen vorab per E-Mail  mit der Bitte um Unterschrift.

    – Wir erfragen Ihren tatsächlichen Unterstützungsbedarf 
    Wir erheben Einzelheiten zu Ihrem individuellen Fall. Dadurch erhalten wir ein realistischeres Bild von Ihrer Situation und können diese Informationen als zusätzliche Grundlage für den Widerspruch verwenden.

    – Unsere Kooperationsanwälte formulieren Ihren Widerspruch
    Unsere Kooperationsanwälte wissen, worauf es bei der Begründung ankommt und kämpfen für eine erneute Begutachtung Ihres Falls. Sie erhalten die Widerspruchsbegründung anschließend zur Kenntnisnahme.