Vertragsbedingungen für die Nutzung des Pflegewiderspruchs
zwischen
der Goodright GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Florian Specht und Noel Scheit, Schwarzer Bär 4, 30449 Hannover
– im Folgenden „Goodright“ –
und
Ihnen persönlich oder dem Rechtssubjekt, zu dessen Vertretung Sie berechtigt sind, als Auftraggeber
– im Folgenden „Kunde oder Nutzer“ –
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Goodright und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung.
2. Vertragsgegenstand
(2.1) Goodright betreibt eine Online-Plattform, welche es dem Kunden ermöglicht, durch die Vermittlung eines externen Rechtsanwalts Widerspruch gegen einen Bescheid der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung einzulegen.
(2.2) Goodright stellt dem Kunden eine digitale Plattform zur Verfügung, auf welcher der Kunden sein Begehren (Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung) mitteilen, die entsprechenden Unterlagen hochladen und eine Begründung anfügen kann. Diese Daten übermittelt Goodright an einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, sobald zwischen dem Kunden und dem Rechtsanwalt ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Im Anschluss prüft der Rechtsanwalt die Unterlagen und legt dann nach eigenem Ermessen namens und im Auftrag des Kunden Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid ein.
(2.3) Goodright bereitet die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen auf und bereitet die Vertragsanbahnung zwischen dem Kunden und dem Rechtsanwalt vor, wird selbst jedoch nicht Vertragspartner des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Rechtsanwalt. Goodright wird dem Rechtsanwalt die Unterlagen und Informationen erst zur Verfügung stellen, wenn der Kunde und der Rechtsanwalt einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben.
(2.4) Goodright erbringt gegenüber dem Kunden keine Rechtsdienstleistung und erteilt keinen Rechtsrat.
(2.5) Der Anspruch des Kunden auf die Leistung besteht im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Goodright behält sich vor, seine Leistung zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Goodright berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Kunden. Insbesondere aus technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, die Leistung zu nutzen (beispielsweise bei unvorhergesehenen Systemausfällen).
(2.6) Die Software wird „wie beschaffen“ zur Verfügung gestellt. Goodright übernimmt keine Haftung für die dargestellte Leistung. Ohne Einschränkung des Vorgenannten oder der weiteren Vereinbarung übernimmt Goodright insbesondere keine Gewähr dafür, dass:
(1) die Benutzung der Software dem Bedarf der Kunden entspricht und ununterbrochen, sicher und fehlerfrei möglich ist und
(2) die Server der Anbieter, welche pflegewiderspruch.de zum Hosten der Website verwendet, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten ist.
3. Zugang zur Onlineplattform durch den Kunden, Pflichten des Kunden
(3.1) Der Zugang zur Onlineplattform Pflegewaechter.de und deren Nutzung setzen voraus, dass der Kunde registriert. Hierfür muss der Kunde die im Rahmen der Registrierung abgefragten Informationen vollständig und inhaltlich richtig zur Verfügung stellen. Mit diesen Daten erlangt der Kunde Zugang zu einem online zur Verfügung gestellten Kundenbereich.
(3.2) Der Kunde sichert zu, dass alle Angaben, die er im Rahmen der Registrierung Goodright zugänglich macht, wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.
(3.3) Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort und den Usernamen vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, diese Informationen vor dem unerlaubten Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Kunde übernimmt die alleinige und volle Verantwortung für die Verwendung des Passwortes oder seines online zur Verfügung gestellten Kundenbereichs bei Goodright, auch durch Dritte. Bei Verlust des Passworts ist der Kunde verpflichtet, Goodright unmittelbar zu informieren.
(3.4.) Der Kunde gestattet uns, dem Vertragsanwalt oder der Vertragsanwältin Zugriff auf die Unterlagen/Informationen zu gewähren. Der Kunde verpflichten sich, Nachfragen des Vertragsanwalts zum Sachverhalt direkt zu beantworten.
(3.5.) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste und Plattform, welche Goodright zur Verfügung stellt, ausschließlich für eigene private Zwecke zu nutzen und Dritten keinen Zugang zu gewähren.
4. Vertragsschluss zwischen Goodright und dem Kunden
(4.1) Der Vertrag zwischen Goodright und dem Kunden kommt durch eine Einigung zwischen diesen Parteien zustande.
(4.2) Die Möglichkeit der Registrierung auf den Plattformen von Goodright stellt noch kein Angebot von Goodright an die Kunden zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nach den nachfolgenden Bestimmungen gegenüber abzugeben.
(4.3) Der Kunde kann sich auf der Plattform von Goodright mit einem Account registrieren, indem er eine E-Mail-Adresse und ein Passwort verwendet.
(4.4) Die Registrierung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot des Kunden an Goodright zum Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der in Ziffer 2.1 dieser Vereinbarung umschriebenen Leistung von Goodright dar. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde seine Kenntnis darüber, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung seitens Goodright verliert.
(4.5) Die Annahme durch Goodright erfolgt, indem Goodright den Kundenbereich für den Kunden freischaltet.
5. Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Rechtsanwalt
(5.1) Der Vertrag zwischen dem Kunden und den Rechtsanwälten, welche als Drittanbieter fungieren und die Software von Goodright nutzen, gelten die folgenden Bestimmungen:
(1) Der Kunde bietet dem Rechtsanwalt mit Unterzeichnung der Vollmacht den Abschluss eines Anwaltsvertrages an.
(2) Der Rechtsanwalt nimmt das Vertragsangebot gem. der gesetzlichen Vorgaben an.
(5.2) Goodright prüft weder den Anwaltsvertrag noch die durch den Rechtsanwalt erbrachten Leistungen. Es wird insbesondere keine inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch Goodright vorgenommen.
6. Kosten des Widerspruchsverfahrens
(6.1) Sollten die Bemühungen unserer Vertragsanwälte im Widerspruchsverfahren nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Goodright übernimmt im Falle des Misserfolgs die Kosten der Kooperationsanwälte für die Einlegung des Widerspruches sowie die Kosten für die Erstellung der Pflegegrad-Gutachten iHv 199 Euro. Im Erfolgsfall trägt der Widerspruchsgegner die Kosten.
(6.2) Entgeltansprüche des Rechtsanwalts als Drittanbieter, mit welchem der Kunde einen Vertrag eingeht, bestimmen sich nach den zwischen diesen Parteien geschlossenen Vertrag bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG).
(6.3) Für den Fall, dass der Nutzer das Mandatsverhältnis mit den Kooperationsanwälten (Punkt 5.) missbräuchlich verwendet oder vorzeitig beendet, steht dem Kooperationsanwalt ein Entgelt nach § 628 BGB gegenüber dem Nutzer zu. Eine Missbräuchlichkeit liegt dann vor, wenn der Nutzer das Mandatsverhältnis zu einem Zeitpunkt begründet, zu dem er bereits selbstständig Widerspruch eingelegt hat und eine Begutachtung im Widerspruchsverfahren bereits stattgefunden hat oder kurz nach der Beauftragung unserer Kooperationsanwälte stattfindet.
7. Vergütungsvereinbarung für verspätete Begutachtungen
(7.1) Für die erfolgreiche Durchsetzung einer Entschädigungszahlung für eine verspätete Begutachtung (ausdrücklich nicht für einen erfolgreichen Widerspruch) erhalten wir eine Vergütung in Höhe von dreißig Prozent auf die durchgesetzte Forderung (nachfolgend auch „Vergütung“ genannt) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Voraussetzung für das Entstehen und die Fälligkeit der Vergütung ist, dass die Forderung erfolgreich beigetrieben wurde.
(7.2) Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist alles, was nach der Beauftragung unserer Vertragsanwälte von der Pflegekasse geleistet wurde. Der Anspruch auf die Vergütung besteht auch dann, wenn die Zahlung von der Pflegekasse an Sie direkt geleistet wurde. Sonstige Kosten entstehen Ihnen nicht.
Verbraucher und Verbraucherinnen verfolgen ihre Möglichkeit zur Entschädigungszahlung häufig nicht, da Ihnen das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig erscheint. Wir lösen diese Problematik, indem wir unsere Leistungen, wenn eine Forderung keinen Erfolg hat, vollständig unentgeltlich erbringen. Um unserer Kundschaft eine Befreiung von den Risiken der erfolglosen Durchsetzung wirtschaftlich tragfähig anbieten zu können, müssen wir unsere Kosten durch unsere Erfolgsvergütung in erfolgreichen Fällen decken.
Zur erfolgreichen Erbringung unserer Leistungen sind wir auf eine Vielzahl spezialisierter Mitarbeitenden angewiesen, etwa zur internen Fallbearbeitung, der Kommunikation mit unserer Kundschaft und den Pflegekasse, für die Entwicklung und Pflege der notwendigen IT-Infrastruktur sowie das Führen von Musterprozessen. Hinzu kommen die Personalkosten für die klassischen Unternehmensabteilungen (Personal- und Finanzwesen, Rechtsabteilung, Marketing) sowie die Kosten für Miete und Material.
Ein weiterer Faktor, der bei der kalkulatorischen Ermittlung der Höhe und Bedingungen unserer erfolgsbasierten Vergütung Berücksichtigung findet sind uns entstehende Prozesskosten. Geht beispielsweise ein gerichtliches Verfahren verloren, so tragen wir die eigenen Rechtsanwaltskosten. Zudem tragen wir das Risiko, dass ein titulierter Anspruch auf Kostenerstattung praktisch nicht durchsetzbar ist (z.B. wegen Insolvenz, fruchtloser oder mangels wirtschaftlich sinnvollen Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten).
(7.3) Sollte nur ein Teilbetrag des geforderten Anspruchs durchgesetzt werden, berechnen wir die Vergütung nur auf den von uns durchgesetzten Teilbetrag. Gleiches gilt bei Abschluss eines Vergleiches mit der Pflegekasse gemäß Ziffer 9.
(7.4) Sollten unsere Bemühungen nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Alle eventuell angefallenen Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) werden von uns getragen.
(7.5) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bleibt der (erfolgsabhängige) Vergütungsanspruch bestehen.
8. Abrechnung, Auszahlung
(8.1) Wir sind berechtigt, die uns Ihnen gegenüber zustehende Vergütung zzgl. Umsatzsteuer sowie etwaig auf die Forderung angefallene Zinsen direkt von den bei uns eingehenden Zahlungen abzuziehen. Ist im Vollmachtsprozess ein Vertragsanwalt oder eine Vertragsanwältin beauftragt worden, werden diese die durchgesetzten Beträge zum Zwecke der Abrechnung mit Ihnen an uns auskehren. Überweist Ihre Pflegekasse Ihre Rückzahlung direkt an Sie, bekommen Sie von uns eine Rechnung zur Zahlung unserer Provision.
(8.2) Sobald uns alle für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden wir mit Ihnen ordnungsgemäß abrechnen und den Ihnen zustehenden Betrag auszahlen.
(8.3) Sie müssen uns dazu eine Kontoverbindung benennen, auf die wir das Geld überweisen können. Für den Fall, dass Sie über kein SEPA Konto verfügen, werden etwaig anfallende Gebühren für die Überweisung oder Auszahlung von Ihnen getragen. Soweit Sie Zahlungen von uns erhalten, die für andere Personen bestimmt sind, müssen Sie diese an diese Personen weiterleiten.
9. Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche
(9.1) Der Abschluss eines Vergleiches setzt grundsätzlich Ihre Zustimmung voraus. Hiervon unberührt besteht für Sie die Möglichkeit, uns und, sofern der Vertragsanwalt oder die Vertragsanwältin durch Sie oder in Ihrem Namen beauftragt wurde, diesem einen Kompetenzrahmen zum Abschluss von Vergleichen vorsorglich einzuräumen. In diesem Fall bedürfen Vergleiche innerhalb dieses Kompetenzrahmens keiner weiteren Zustimmung. Sie können den Vergleich jedoch noch widerrufen, wenn er den Kompetenzrahmen nicht voll nach oben ausgeschöpft hat. In diesem Fall werden wir unsere Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche überprüfen und anschließend mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Wir sind außerdem berechtigt, den Vergleich ohne Rücksprache mit Ihnen abzulehnen, falls die Pflegekasse Ihnen weniger als 80 % der geforderten Summe anbietet.
(9.2) Ist im Vollmachtsprozess eine Vertragsanwältin oder ein Vertragsanwalt beauftragt worden, sind Sie zum Abschluss eines unwiderruflichen Vergleiches, zum Widerruf eines mit unserer Zustimmung geschlossenen Vergleichs, zum Verzicht auf den Anspruch, zu einer Klagerücknahme oder zu einer sonstigen Verfügung über die Forderung nur mit unserer Zustimmung berechtigt.
(9.3) Im Fall eines (außergerichtlichen oder gerichtlichen) Vergleiches werden die anwaltlichen und ggf. gerichtlichen Kosten vom vereinbarten Vergleichsbetrag abgezogen, falls diese nicht (wie durchaus üblich) von der Pflegekasse übernommen wurden. Der Vergleichsschluss wirkt sich nicht auf unsere Vergütung aus; es gelten insofern die Bestimmungen unter Ziff. 7.
10. Haftung
(10.1) Ansprüche des Kunden gegenüber Goodright auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Goodright, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
(10.2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Goodright nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(10.3) Die Einschränkungen gem. 10.1 und 10.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Pflegewächter, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(10.4) Die sich aus 10.1 und 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Pflegewächter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11. Widerrufsrecht
(11.1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(11.2) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
Goodright GmbH
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
E-Mail: widerruf@pflegewaechter.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.)
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.
12. Datenschutz
(12.1) Der Anbieter wird Ihre Daten nicht unberechtigt an Dritte weitergeben, insbesondere nicht zu Werbezwecken o.ä. an Dritte verkaufen.
(12.2) Der Kunde ermächtigt die Rechtsanwälte als Drittanbieter im Rahmen der Leistung von Goodright mit dem Kunden über das jeweilige Mandatsverhältnis Informationen auszutauschen und zu kommunizieren. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Goodright damit Zugang zu diesen Informationen besitzt und diese Informationen zur Mandatsbearbeitung, soweit notwendig, verwendet.
(12.3) Goodright versichert in diesem Zusammenhang, dass
(1) sich die aus § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA ergebende Verschwiegenheitspflicht auch auf den Anbieter erstreckt und diese über die in § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geregelte allgemeine Schweigepflicht hinausgeht.
(2) sich die Verschwiegenheitspflicht nicht nur auf fremde Geheimnisse erstreckt, sondern auf alle Tatsachen, die Pflegewächter im Rahmen der Leistung von pflegewiderspruch.de oder im sonstigen Zusammenhang mit diesen Leistungen anvertraut oder bekannt werden, auch allein schon auf die Tatsache, dass dem Rechtsanwalt als Drittanbieter durch den Kunden ein bestimmtes Mandat erteilt wurde.
(3) sich die Verschwiegenheitspflicht auch auf die im Rahmen der Leistung von pflegewiderspruch.de oder im sonstigen Zusammenhang mit diesen Leistungen bekannt werdenden persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse des Kunden erstreckt.
(4) sich die Verschwiegenheitspflicht auch auf die internen Büroverhältnisse oder sonstige Mitarbeiter des Anbieters erstreckt.
(5) die Verschwiegenheitspflicht auch nach Beendigung der Vertragsverhältnisse fortbesteht.
13. Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag kann von dem Kunden jederzeit, auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und von dem Anbieter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform (z.B. per E-Mail). Die Kündigung hat keine Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den Kooperationsanwälten. Infolge der Kündigung oder anderweitigen Beendigung des Vertrages ist Pflegewächter berechtigt, seine Dienstleistung zu beenden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
Falls einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.
Goodright GmbH
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
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