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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für die Nutzung der Onlineplattform pflegewächter.de

zwischen

der Goodright GmbH, Schwarzer Bär 4, 30449 Hannover, vertreten durch die Geschäftsführung Florian Specht, Noel Scheit und Moritz Schmidt

– im Folgenden „Goodright“ –

und

Ihnen persönlich oder dem Rechtssubjekt, zu dessen Vertretung Sie berechtigt sind, als Auftraggeber

– im Folgenden „Kunde oder Nutzer“ –

 

1. Geltungsbereich

(1.1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Goodright und dem Nutzer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung.

(1.2) Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Nutzung der Onlineplattform, der App und der damit verbundenen Software, welche von Goodright betrieben bzw. zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Dienstleistung von Goodright

(2.1) Goodright bietet eine digitale Plattform für registrierte Mitglieder und ausgewählte Rechtsanwaltskanzleien als Drittanbieter, die Dienstleistungen anbieten. Goodright ermöglicht es den Drittanbietern, ihre Dienstleistungen direkt auf der Plattform anzubieten und hierüber mit den Mitgliedern zu kommunizieren und Informationen auszutauschen. Über die digitale Plattform ist es dem Nutzer u.a. möglich, 

  • seinen voraussichtlichen Pflegegrad zu berechnen, als Gutachten abzuspeichern sowie die Anerkennung des berechneten Pflegegrades bei seiner Pflegekasse zu beantragen (Pflegeanspruch),
  • seine voraussichtlichen Ansprüche auf Pflegeleistungen gegenüber der Pflegekasse berechnen und im Anschluss bei seiner Pflegekasse beantragen zu lassen (Pflegeantrag),
  • durch die Vermittlung eines externen Rechtsanwalts Widerspruch gegen einen Bescheid der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung einzulegen (Pflegewiderspruch),
  • durch die Vermittlung eines externen Rechtsanwalts die Durchsetzung eines Anspruchs auf Entschädigungszahlung auf Grundlage des § 18 Abs. 3b) SGB XI gegen Pflegeversicherungen durchzuführen (Pflegeentschädigung),
  • Dokumente für den Pflegefall (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht) zu erstellen, abzuspeichern und/oder herunterzuladen (Pflegevorsorge).
 

(2.2) Im Rahmen der Pflegeentschädigung treten Sie unseren Partnernanwälten zum Zweck der Durchsetzung die Forderung aus § 18c Abs. 5 SGB XI treuhänderisch unwiderruflich ab und bevollmächtigen unseren Partnernanwälte die Forderung gegebenenfalls unter Ihrem Namen durchzusetzen oder Sie bevollmächtigen unsere Partnernanwälte die Forderung in Ihrem und unter Ihrem Namen durchzusetzen. Unsere Partnernanwälte werden versuchen die Forderung gegen die Pflegeversicherung außergerichtlich durchzusetzen und werden die hierfür erforderlichen Informationen (auch bei der Pflegeversicherung) einholen. Sollten die außergerichtlichen Bemühungen unserer Partnernanwälte zur Durchsetzung der Forderung nicht ausreichen, können diese bei entsprechenden Erfolgsaussichten eine gerichtliche Durchsetzung der Forderung betreiben.

(2.3) Die von Goodright dem Nutzer zur Verfügung gestellte Leistung besteht darin, die digitalen Plattformen (in Form einer Webseite im Internet, einer App oder in einem ähnlichen digitalen Format) dem Nutzer zur Verfügung zu stellen, welche eine Informations-, Daten und Dokumentenübermittlung zwischen dem Nutzer und den Pflegekassen bzw. den Rechtsanwälten als Drittanbieter im Rahmen derer Vertragsanbahnung sowie deren vertraglichen Beziehung ermöglicht, sowie dem Nutzer als Mandant eine Einsichtsmöglichkeit in die Mandatsakte beim Rechtsanwalt gibt (in der Folge: Leistung von Goodright).

(2.4) Goodright sichert dem Nutzer zu, dass die Rechtsanwälte, welche als Drittanbieter fungieren und die Software von Goodright nutzen, eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzen.

(2.5) Goodright erbringt selbst keine Rechtsdienstleistungen und wird auch selbst nicht Vertragspartei der zwischen dem Nutzer und den Rechtsanwälten geschlossenen Verträgen. Der Nutzer wählt selbst einen Rechtsanwalt als Vertragspartner und schließt mit diesen selbstständig einen Vertrag. Goodright bereitet die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen lediglich auf und bereitet die Vertragsanbahnung zwischen dem Nutzer und dem Rechtsanwalt vor, wird selbst jedoch nicht Vertragspartner des Vertrages zwischen dem Nutzer und dem Rechtsanwalt. Goodright wird dem Rechtsanwalt die Unterlagen und Informationen erst zur Verfügung stellen, wenn der Nutzer und der Rechtsanwalt einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben. Goodright übernimmt keine Haftung und Verantwortung für die Leistungen der Rechtsanwälte gegenüber den Nutzern. Goodright hat auch in keiner Weise Einwirkungsmöglichkeiten auf die Arbeit des Rechtsanwalts, welcher als Drittanbieter fungiert und die Software von Goodright nutzt.

(2.6) Der Anspruch auf die Leistung vom Goodright besteht im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Goodright behält sich vor, die Leistung von Goodright zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Goodright berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Nutzer. Insbesondere aus technischen Gründen kann es zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, die Leistung von Goodright zu nutzen (beispielsweise bei unvorhergesehenen Systemausfällen).

(2.7) Die Software von Goodright wird „wie beschaffen“ zur Verfügung gestellt. Goodright übernimmt keine Haftung für die dargestellte Leistung. Ohne Einschränkung des Vorhergenannten oder der weiteren Vereinbarung übernimmt Goodright insbesondere keine Gewähr dafür, dass:

(1) die Benutzung der Software dem Bedarf der Nutzer entspricht und ununterbrochen, sicher und fehlerfrei möglich ist und

(2) die Server der Anbieter, welche Goodright zum Hosten der Website verwendet, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten ist und

(3) der Kundenbereich jederzeit verfügbar ist.

(2.8) Weitere Abmachungen, Gewährleistungen oder andere Bedingungen einschließlich irgendwelcher stillschweigender Bedingungen in Bezug auf eine zufriedenstellende Qualität und Tauglichkeit für bestimmte Zwecke oder Übereinstimmungen mit bestimmten Beschreibungen gelten nicht für die Leistung von Goodright, es sei denn, diese Vereinbarung bestimmt ausdrücklich etwas Abweichendes.

 

3. Zugang zur Onlineplattform durch den Nutzer

(3.1) Der Zugang zur Onlineplattform Pflegewaechter.de und deren Nutzung setzen voraus, dass sich der Nutzer registriert. Hierfür muss der Nutzer die im Rahmen der Registrierung abgefragten Informationen vollständig und inhaltlich richtig zur Verfügung stellen. Mit diesen Daten erlangt der Nutzer Zugang zu einem online zur Verfügung gestellten Kundenbereich.

(3.2) Der Nutzer sichert zu, dass alle Angaben, die er im Rahmen der Registrierung Goodright zugänglich macht, wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.

(3.3) Der Nutzer verpflichtet sich, das Passwort und den Usernamen vertraulich zu behandeln. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, diese Informationen vor dem unerlaubten Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Nutzer übernimmt die alleinige und volle Verantwortung für die Verwendung des Passwortes oder seines online zur Verfügung gestellten Kundenbereichs bei Goodright, auch durch Dritte. Bei Verlust des Passworts ist der Nutzer verpflichtet, Goodright unmittelbar zu informieren.

(3.4) Der Nutzer verpflichtet sich, seine E-Mails unter der angegebenen E-Mail-Adresse in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Nutzer verpflichtet sich, die Angaben seines Profils aktuell zu halten.

(3.5.) Der Kunde gestattet uns, dem Vertragsanwalt oder der Vertragsanwältin Zugriff auf die Unterlagen/Informationen zu gewähren. Der Kunde verpflichten sich, Nachfragen des Vertragsanwalts zum Sachverhalt direkt zu beantworten.

(3.6.) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste und Plattform, welche Goodright zur Verfügung stellt, ausschließlich für eigene private Zwecke zu nutzen und Dritten keinen Zugang zu gewähren.

(3.7) Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

 

4. Vertragsschluss zwischen Goodright und dem Nutzer

(4.1) Ein Vertragsschluss zwischen Goodright und dem Nutzer hinsichtlich der in Ziffer 2 dieser Vereinbarung umschriebenen Leistung von Goodright kommt durch Einigung zwischen Goodright und dem Nutzer zustande.

(4.2) Die Möglichkeit der Registrierung auf den Plattformen von Goodright stellt noch kein Angebot von Goodright an die Nutzer zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nach den nachfolgenden Bestimmungen gegenüber abzugeben.

(4.3) Der Nutzer kann sich auf der Plattform von Goodright mit einem Account registrieren, indem er eine E-Mail-Adresse und ein Passwort verwendet oder über seinen Account bei bestimmten Social-Networking-Diensten (social networking service oder “SNS”) Dritter, wie Facebook oder Google („SNS-Account“).

(4.4) Die Registrierung des Nutzers stellt ein verbindliches Angebot des Nutzers an Goodright zum Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der in Ziffer 2 dieser Vereinbarung umschriebenen Leistung von Goodright dar. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer seine Kenntnis darüber, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung seitens Goodright verliert.

(4.5) Die Annahme durch Goodright erfolgt, indem Goodright den Kundenbereich für den Nutzer freischaltet.

(4.6) Die Vertragstexte für die Verträge zwischen dem Nutzer und Goodright werden von Goodright nach Vertragsschluss nicht gespeichert und sind auf der Website von Goodright für die Nutzer nicht erneut abrufbar. Über die Druckfunktion des Browsers kann die maßgebliche Website jedoch während des Vertragsschlusses ausgedruckt werden.

(4.7) Durch den Vertragsschluss zwischen Goodright und dem Nutzer wird kein Vertrag zwischen dem Nutzer und einem Rechtsanwalt als Drittanbieter begründet. Bei Inanspruchnahme des Angebotes eines Rechtsanwalts als Drittanbieter kann es erforderlich sein, dass der Nutzer weitere Nutzungsbedingungen des Rechtsanwalts als Drittanbieter bestätigt.

 

5. Vertragsschluss und Leistungsinhalt zwischen Nutzern und Rechtsanwälten als Drittanbieter

(5.1) Der Vertrag zwischen dem Nutzer und den Rechtsanwälten, welche als Drittanbieter fungieren und die Software von Goodright nutzen, gelten die folgenden Bestimmungen:

(1) Der Nutzer bietet dem Rechtsanwalt mit Unterzeichnung der Vollmacht den Abschluss eines Anwaltsvertrages an. 

(2) Der Rechtsanwalt nimmt das Vertragsangebot gem. der gesetzlichen Vorgaben an.

(5.2) Der Leistungsinhalt wird durch die Parteien im Rahmen des Vertragsschluss bestimmt.

(5.3) Goodright prüft weder den Anwaltsvertrag noch die durch den Rechtsanwalt erbrachten Leistungen. Es wird insbesondere keine inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch Goodright vorgenommen.

(5.4) Bei Inanspruchnahme des Angebotes eines Rechtsanwalts als Drittanbieter stimmt der Nutzer zu, dass Goodright die in der Registrierung erhaltenen Informationen zur Identifizierung der Person an den Drittanbieter weitergibt.

(5.5) Goodright wird in keiner Weise die erbrachte Leistung der Rechtsanwälte als Drittanbieter prüfen, insbesondere nicht auf inhaltliche Richtigkeit.

(5.6) Für das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern von Goodright und den Rechtsanwälten, welche als Drittanbieter fungieren und die Software von Goodright nutzen, gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

 

6. Kosten für Leistungen der Goodright

(6.1) Die Nutzung der digitalen Plattform pflegewächter.de ist für den Nutzer unentgeltlich. 

(6.2) Der Nutzer kann mit Goodright im Rahmen der Nutzung der von Goodright betriebenen digitalen Plattform weitergehende entgeltliche Verträge schließen, in denen Goodright gegen Entgelt eine Leistung erbringt. Ein derartiger Vertrag setzt eine über Ziffer 4 dieser Vereinbarung hinausgehende Einigung zwischen dem Nutzer und Goodright voraus. Die Einzelheiten werden in dem zu schließenden Vertrag geregelt. Insbesondere kann Goodright dem Nutzer anbieten als ein Prozessfinanzierer gegen Abtretung eines prozentualen Anteils eines möglichen Rechtsanspruch des Nutzers auf Zahlung einer Geldsumme gegen einen Dritten (Anspruchsgegner), den Nutzer von allen Kosten (einschließlich Prozesskosten) freizustellen, welche dadurch entstehen, dass ein Rechtsanwalt als Drittanbieter diesen Anspruch gerichtlich oder außergerichtlich gegen den Anspruchsgegner durchsetzt. 

(6.3) Der Nutzer kann für die Nutzung der Dienste Pflegegrad, Pflegeantrag und Pflegevorsorge freiwillig ein Entgelt bezahlen und sich dieses von seiner Pflegekasse erstatten lassen. Hierfür schließt der Nutzer mit Goodright einen Abtretungsvertrag.

(6.4) Um unseren Kunden eine Befreiung von den Kostenrisiken einer erfolglosen Rechtsdurchsetzung durch unsere Partneranwälte (siehe Ziffer 7) wirtschaftlich tragfähig anbieten zu können, müssen wir unsere Kosten durch eine Vergütung in erfolgreichen Fällen decken. Für unseren Service sind wir auf eine Vielzahl spezialisierter Mitarbeiter angewiesen, etwa zur Kommunikation mit unseren Kunden und die Entwicklung und Pflege der notwendigen IT-Infrastruktur. Hinzu kommen Personalkosten für die klassischen Unternehmensabteilungen (etwa Personal- und Finanzwesen, Marketing, etc.) sowie etwa Kosten für Miete und Material.

 

(1) Für den erfolgreichen Service im Pflegewiderspruch (Vermittlung an unsere spezialisierten Partneranwälte, Datenaufbereitung, Coaching für die Widerspruchsbegutachtung) erhalten wir einmalig eine Vergütung in Höhe von 50 Euro (nachfolgend auch „Vergütung“ genannt) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Voraussetzung für das Entstehen und die Fälligkeit der Vergütung ist die Abhilfe des Widerspruchs (§ 85 SGG).

(2) Für den erfolgreichen Service der Verhinderung einer Rückstufung des Pflegegrades im Rahmen des Anhörungsverfahrens (siehe zum Service auch 6.4 (1)) erhalten wir einmalig eine Vergütung in Höhe von 50 Euro (nachfolgend auch „Vergütung“ genannt) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Voraussetzung für das Entstehen und die Fälligkeit der Vergütung ist der Bescheid, mit welchem die Rückstufung aufgehoben wird.

(3) Für den erfolgreichen Service der Durchsetzung einer Entschädigungszahlung für eine verspätete Begutachtung erhalten wir eine Vergütung in Höhe von dreißig Prozent auf die durchgesetzte Forderung (nachfolgend auch „Vergütung“ genannt) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (siehe zum Service auch 6.4 (1)). Voraussetzung für das Entstehen und die Fälligkeit der Vergütung ist, dass die Forderung erfolgreich beigetrieben wurde. Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist alles, was nach der Beauftragung unserer Vertragsanwälte von der Pflegekasse geleistet wurde. Der Anspruch auf die Vergütung besteht auch dann, wenn die Zahlung von der Pflegekasse an Sie direkt geleistet wurde. Sonstige Kosten entstehen Ihnen nicht. Sollte nur ein Teilbetrag des geforderten Anspruchs durchgesetzt werden, berechnen wir die Vergütung nur auf den von uns durchgesetzten Teilbetrag. Gleiches gilt bei Abschluss eines Vergleiches mit der Pflegekasse gemäß Ziffer 9. 

Zur erfolgreichen Erbringung unserer Leistungen sind wir auf eine Vielzahl spezialisierter Mitarbeitenden angewiesen, etwa zur internen Fallbearbeitung, der Kommunikation mit unserer Kundschaft und den Pflegekasse, für die Entwicklung und Pflege der notwendigen IT-Infrastruktur sowie das Führen von Musterprozessen. Hinzu kommen die Personalkosten für die klassischen Unternehmensabteilungen (Personal- und Finanzwesen, Rechtsabteilung, Marketing) sowie die Kosten für Miete und Material.

Ein weiterer Faktor, der bei der kalkulatorischen Ermittlung der Höhe und Bedingungen unserer Vergütung Berücksichtigung findet, sind uns entstehende Prozesskosten. Geht beispielsweise ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren verloren, so tragen wir die Rechtsanwaltskosten. Zudem tragen wir das Risiko, dass ein titulierter Anspruch auf Kostenerstattung praktisch nicht durchsetzbar ist (z.B. wegen Insolvenz, fruchtloser oder mangels wirtschaftlich sinnvollen Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten).

(6.5) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bleibt der (erfolgsabhängige) Vergütungsanspruch bestehen.

 

7. Kosten für Leistungen der Rechtsanwälte als Drittanbieter / Kosten eines Klageverfahrens

(7.1) Entgeltansprüche des Rechtsanwalts als Drittanbieter, mit welchem der Nutzer einen Vertrag eingeht (Ziff. 5.), bestimmen sich nach den zwischen diesen Parteien geschlossenen Vertrag bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(7.2) Für den Fall, dass der Nutzer das Mandatsverhältnis mit den Kooperationsanwälten (Ziff. 5.) missbräuchlich verwendet oder vorzeitig beendet, steht dem Kooperationsanwalt ein Entgelt nach § 628 BGB gegenüber dem Nutzer zu. Eine Missbräuchlichkeit liegt etwa dann vor, wenn der Nutzer das Mandatsverhältnis zu einem Zeitpunkt begründet, zu dem er bereits selbstständig Widerspruch eingelegt hat und eine Begutachtung im Widerspruchsverfahren bereits stattgefunden hat oder kurz nach der Beauftragung unserer Kooperationsanwälte stattfindet. Der Nutzer haftet auch für etwaigen Schaden, der aus einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entsteht (Ziff. 11.7).

(7.3) Sollten die Bemühungen unserer Vertragsanwälte im Widerspruchsverfahren nicht erfolgreich sein, entstehen für die Nutzer keine Kosten. Goodright übernimmt im Falle des Misserfolgs die Kosten der Kooperationsanwälte für die Einlegung und Bearbeitung des Widerspruches. Im Erfolgsfall trägt der Widerspruchsgegner die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit im Widerspruchsverfahren.

(7.4) Sollten die Bemühungen unserer Vertragsanwälte für die Durchsetzung einer Entschädigungszahlung für eine verspätete Begutachtung nicht erfolgreich sein, entstehen für die Nutzer keine Kosten. Goodright übernimmt im Falle des Misserfolgs der Rechtsdurchsetzung alle eventuell anfallenden Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten). Im Erfolgsfall trägt der Anspruchsgegner die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.

(7.5) Sofern der Pflegewiderspruch nicht den gewünschten Pflegegrad bringt, können unsere Vertragsanwälte Sie mit einer Klage vor dem Sozialgericht unterstützen. Dazu beraten unsere Kooperationsanwälte Sie im Einzelfall. Ein Klageauftrag setzt eine gesonderte Beauftragung und Einigung zwischen dem Nutzer und dem Vertragsanwalt voraus. Der Leistungsinhalt wird durch die Parteien im Rahmen des Vertragsschluss bestimmt. Es gelten im Übrigen die Bestimmungen der Ziffer 5.

(1) Kosten eines Klageverfahrens mit Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können die Kosten der Vertragsanwälte sowie auch die Kosten des Rechtsstreits über die Rechtsschutzversicherung abgewickelt werden. Lediglich eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann fällig werden. Der von Ihnen beauftragte Vertragsanwalt tritt mit Ihrer Versicherung in Kontakt und fordert eine Deckungszusage ein. Bei erfolgreichem Ausgang des Klageverfahrens hat der Klagegegner die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.

(2) Kosten eines Klageverfahrens ohne Rechtsschutzversicherung

(2.1) Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung, finanziert Goodright im Einzelfall für Sie die Prozesskosten. Das betrifft zunächst die Kosten der Prüfung der Erfolgsaussichten des Klageverfahrens durch die Vertragsanwälte. Des Weiteren übernimmt Goodright die Prozessfinanzierung, solange die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei ein weiteres Vorgehen und die jeweiligen Verfahrensschritte für erfolgversprechend erachtet. Konkret werden folgende Kosten übernommen: Die Kosten des eigenen Anwalts, die Gerichts- und Verfahrenskosten. Darüber hinausgehende Kosten, insbesondere ein ggf. zu zahlendes gerichtliches Gutachten, werden nicht übernommen. Ein Anspruch auf Prozessfinanzierung besteht erst dann, wenn Goodright die Finanzierung ausdrücklich schriftlich oder in Textform im Einzelfall zugesagt hat.

(2.2) In dem vorstehenden Umfang (Ziffer 2.1) übernimmt Goodright im Einzelfall auch dann die Prozessfinanzierung, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert hat oder wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Fortführung des Verfahrens ablehnt, weil sie dem Verfahren keine Erfolgsaussichten beimisst. 

(2.3) Im Rahmen des Verfahrensverlaufs kann es dazu kommen, dass die Erfolgsaussichten neu bewertet werden müssen. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn Tatsachen bekannt werden, die der Partnerkanzlei bislang nicht bekannt waren. Haben weitere Verfahrensschritte nach Ansicht der Partnerkanzlei keine überwiegenden Erfolgsaussichten, ist Goodright zu einer weitergehenden Prozessfinanzierung nicht verpflichtet. Wenn Goodright die Prozessfinanzierung des nächsten Verfahrensschritts ablehnt, teilt Goodright dies Ihnen und der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei mit.

(2.4) Bei erfolgreichem Ausgang des Klageverfahrens hat der Klagegegner die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.

 

 

 8. Abrechnung, Auszahlung

(8.1) Wir sind berechtigt, die uns Ihnen gegenüber zustehende Vergütung zzgl. Umsatzsteuer sowie etwaig auf die Forderung angefallene Zinsen direkt von den bei uns eingehenden Zahlungen abzuziehen. Ist im Vollmachtsprozess ein Vertragsanwalt oder eine Vertragsanwältin beauftragt worden, werden diese die durchgesetzten Beträge zum Zwecke der Abrechnung mit Ihnen an uns auskehren. Überweist Ihre Pflegekasse Ihre Rückzahlung direkt an Sie, bekommen Sie von uns eine Rechnung zur Zahlung unserer Provision.

(8.2) Sobald uns alle für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden wir mit Ihnen ordnungsgemäß abrechnen und den Ihnen zustehenden Betrag auszahlen.

(8.3) Sie müssen uns dazu eine Kontoverbindung benennen, auf die wir das Geld überweisen können. Für den Fall, dass Sie über kein SEPA Konto verfügen, werden etwaig anfallende Gebühren für die Überweisung oder Auszahlung von Ihnen getragen. Soweit Sie Zahlungen von uns erhalten, die für andere Personen bestimmt sind, müssen Sie diese an diese Personen weiterleiten.

 

9. Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche, Erledigungserklärungen im Widerspruchsverfahren

(9.1) Der Abschluss eines Vergleiches setzt grundsätzlich Ihre Zustimmung voraus. Hiervon unberührt besteht für Sie die Möglichkeit, uns und, sofern der Vertragsanwalt oder die Vertragsanwältin durch Sie oder in Ihrem Namen beauftragt wurde, diesem einen Kompetenzrahmen zum Abschluss von Vergleichen vorsorglich einzuräumen. In diesem Fall bedürfen Vergleiche innerhalb dieses Kompetenzrahmens keiner weiteren Zustimmung. Sie können den Vergleich jedoch noch widerrufen, wenn er den Kompetenzrahmen nicht voll nach oben ausgeschöpft hat. In diesem Fall werden wir unsere Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche überprüfen und anschließend mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Wir sind außerdem berechtigt, den Vergleich ohne Rücksprache mit Ihnen abzulehnen, falls die Pflegekasse Ihnen weniger als 80 % der geforderten Summe anbietet.

(9.2) Ist im Vollmachtsprozess eine Vertragsanwältin oder ein Vertragsanwalt beauftragt worden, sind Sie zum Abschluss eines unwiderruflichen Vergleiches, zum Widerruf eines mit unserer Zustimmung geschlossenen Vergleichs, zum Verzicht auf den Anspruch, zu einer Rücknahme des Widerspruchs oder eine Klage oder zu einer sonstigen Verfügung über die Forderung nur mit unserer Zustimmung berechtigt. 

(9.3) Im Fall eines (außergerichtlichen oder gerichtlichen) Vergleiches werden die anwaltlichen und ggf. gerichtlichen Kosten vom vereinbarten Vergleichsbetrag abgezogen, falls diese nicht (wie durchaus üblich) von der Pflegekasse übernommen wurden. Der Vergleichsschluss wirkt sich nicht auf unsere Vergütung aus; es gelten insofern die Bestimmungen unter Ziff. 7.

(9.4) Sofern ein Vertragsanwalt oder eine Vertragsanwältin durch Sie oder in Ihrem Namen im Widerspruchsverfahren beauftragt wurde, räumen Sie diesen vorsorglich einen Kompetenzrahmen zur Abgabe einer Erledigungserklärung über das Widerspruchsverfahren ein. In diesem Fall bedürfen Erledigungserklärungen innerhalb dieses Kompetenzrahmens keiner weiteren Zustimmung. 

 

10. Nutzung der Onlineplattform durch Dritte

Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten für jeden Fall, dass der Nutzer einem Dritten Zugang zu den Plattformen von Goodright oder sonstigen Dienstleistungen von Goodright gestattet, unabhängig davon, ob der Nutzer hierzu von Goodright oder seinen verbundenen Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung oder in sonstiger Weise ermächtigt wurde.

 

11. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer hat ohne Einschränkungen des Vorhergenannten oder der weiteren Vereinbarung unter anderem folgende Pflichten:

(11.1) Verantwortlich für die Nutzung der Plattformen durch den Nutzer und die Einhaltung der in diesen Zusammenhang zu beachtenden Gesetze ist ausschließlich der Nutzer.

(11.2) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattformen von Goodright und die Software von Goodright ausschließlich für eigene interne Zwecke der Nutzer zu nutzen und die Plattformen von Goodright und die Software von Goodright nicht anderen zugänglich zu machen, insbesondere nicht für Zwecke des Timesharings, des Application Service Providing oder im Rahmen eines Dienstleistungsunternehmens.

(11.3) Der Nutzer verpflichtet sich, dass sämtliche auf den Gebrauch und den Zugang zu den Plattformen von Goodright und der Software von Goodright anwendbare Gesetze und sonstige Vorschriften sowie sämtliche im Rahmen der Leistungen von Goodright sonst anwendbare Gesetze und sonstige Vorschriften sowohl von den Nutzern als auch von Dritten, denen der Zugang zu den Leistungen von Goodright gewährt wird, eingehalten werden.

(11.4) Während der Dauer des Mandats (Ziff. 5.) kommuniziert der Nutzer nur nach vorheriger Abstimmung mit der Kanzlei mit Gerichten, (Rechtsschutz-) Versicherungen, Behörden und der Gegenseite sowie deren rechtlichen Beratern. 

(11.5) Falls der Nutzer im Namen oder im Auftrag eines Dritten Plattformen von Goodright nutzt, so sichert der Nutzer zu, dass er vollumfänglich zum Handel im Namen oder im Auftrag des Dritten berechtigt ist und den Dritten wirksam an diese Vereinbarung bindet sowie dass im Verhältnis zwischen dem Nutzer und diesem Dritten der Dritte alle für diese Vereinbarung relevanten Rechte hat.

(11.6) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass jeder Dritte die Bedingungen dieser Vereinbarung so einhält, als wäre er selbst Vertragspartei.

(11.7) Der Nutzer sichert zu, dass alle Angaben, die er im Rahmen der unter Ziffer 2 genannten Angebote Goodright zugänglich macht, wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich dazu, auf der Abtretungserklärung eine gültige Unterschrift abzuleisten. Verletzt der Nutzer seine Pflichten, ist er zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

 

12. Haftungsfreistellung durch den Nutzer

(12.1) Der jeweilige Nutzer stellt Goodright von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber Goodright wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund der Nutzung der Plattformen von Goodright durch den jeweiligen Nutzer geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, Goodright im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

(12.2) Weitergehende Ansprüche und Rechte von Goodright bleiben unberührt.

 

13. Haftungsbeschränkung

(13.1) Ansprüche des Nutzers gegenüber Goodright auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzern aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Goodright, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

(13.2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Goodright nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzern aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(13.3) Die Einschränkungen gem. 13.1 und 13.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Pflegewächter, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(13.4) Die sich aus 13.1 und 13.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Pflegewächter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

14. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern

(14.1) Sofern der Nutzer die Goodright oder unsere Partneranwälte als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Telefax, Webseite, Post) beauftragt, gilt für den Nutzer ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verbraucher ist nach § 13 BGB nur, wer als natürliche Person ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 

(14.2) Ein Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses

(14.3) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Goodright GmbH, Schwarzer Bär 4, 30449 Hannover, E-Mail: widerruf@pflegewaechter.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

(14.4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(14.5.) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(14.6) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie unseren Partneranwälten im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Mandatsvertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(14.7). Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem Sie dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben haben, bereits während der Widerrufsfrist zu leisten und gleichzeitig die Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

 

Wenn sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen:

Muster-Widerrufsformular

An:

Goodright GmbH
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover

E-Mail: widerruf@pflegewaechter.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

Fallnummer:

Bestellt am:

Name des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s):

Datum:

 

Ende der Widerrufsbelehrung

Hinweis: Für die Unterstützung im Pflegewiderspruch ist das Widerrufsrecht damit erloschen, wenn der fristwahrende Widerspruch durch unsere Partneranwälte gegenüber der Pflegekasse erhoben wurde (14.7).

15. Datenschutz im Zusammenhang mit der Nutzung

(15.1) Der Anbieter wird Ihre Daten nicht unberechtigt an Dritte weitergeben, insbesondere nicht zu Werbezwecken o.ä. an Dritte verkaufen.

(15.2) Die Nutzer erklären sich durch den Vertragsschluss mit Goodright damit einverstanden, dass Goodright die für die Benutzung der Plattformen von Goodright durch die Nutzer erforderlichen Informationen sowie Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zugänglich gemacht werden, speichert.

(15.3) Goodright verpflichtet sich, diese Informationen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen, es sei denn Goodright

(1) hat die Einwilligung des jeweils betroffenen Nutzers oder

(2) unterliegt einer Rechtspflicht oder geht in gutem Glauben davon aus, dass eine solche Offenlegung zumutbar und notwendig ist, um Rechte, das Eigentum und/oder die Sicherheit von Goodright oder der Öffentlichkeit zu schützen.

16. Verschwiegenheit von Goodright hinsichtlich der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten als Drittanbietern und Nutzern

(16.1) Der Nutzer ermächtigt die Rechtsanwälte als Drittanbieter im Rahmen der Leistung von Goodright mit dem Nutzer über das jeweilige Mandatsverhältnis Informationen auszutauschen und zu kommunizieren. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass Goodright damit Zugang zu diesen Informationen besitzt und diese Informationen zur Mandatsbearbeitung, soweit notwendig, verwendet.

(16.2) Goodright versichert in diesem Zusammenhang, dass

(1) sich die aus § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA ergebende Verschwiegenheitspflicht auch auf den Anbieter erstreckt und diese über die in § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geregelte allgemeine Schweigepflicht hinausgeht.

(2) sich die Verschwiegenheitspflicht nicht nur auf fremde Geheimnisse erstreckt, sondern auf alle Tatsachen, die Pflegewächter im Rahmen der Leistung von pflegewiderspruch.de oder im sonstigen Zusammenhang mit diesen Leistungen anvertraut oder bekannt werden, auch allein schon auf die Tatsache, dass dem Rechtsanwalt als Drittanbieter durch den Nutzer ein bestimmtes Mandat erteilt wurde.

(3) sich die Verschwiegenheitspflicht auch auf die im Rahmen der Leistung von pflegewiderspruch.de oder im sonstigen Zusammenhang mit diesen Leistungen bekannt werdenden persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse des Nutzers erstreckt.

(4) sich die Verschwiegenheitspflicht auch auf die internen Büroverhältnisse oder sonstige Mitarbeiter des Anbieters erstreckt.

(5) sich die Verschwiegenheitspflicht von Goodright gegenüber jedermann besteht, insbesondere daher auch, aber nicht ausschließlich

– gegenüber Familienangehörigen

– gegenüber anderen Auftragnehmern, soweit eine Mitteilung nicht aufgrund des Auftrages notwendig und vom Auftraggeber genehmigt wurde

– gegenüber demjenigen, der von der betreffenden Tatsache bereits Kenntnis erlangt hat

(6) die Verschwiegenheitspflicht von Goodright auch nach Beendigung der Vertragsverhältnisse fortbesteht.

(7) Der Nutzer stimmt hiermit der Einbeziehung von weiteren Dienstleistern durch Goodright zu und entbindet diese Dienstleister von der Verschwiegenheitspflicht, sofern die Einbeziehung dieser Dienstleister für die Abwicklung der Dienstleistung notwendig ist.

17. Nutzungsrechte

(17.1) Goodright bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Rechtspositionen, einschließlich – jedoch nicht beschränkt – auf sämtliche gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte an den Plattformen von Goodright und der Software von Goodright. Dies gilt auch für sämtliche Bearbeitungen, Umgestaltungen oder Erweiterungen hiervon.

(17.2) Goodright behält alle Rechte an und im Zusammenhang mit den Plattformen von Goodright und der Software von Goodright, die den Nutzern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung eingeräumt werden. Diese Rechte werden hiermit ausdrücklich Goodright vorbehalten. Den Nutzern wird mit dieser Vereinbarung von Goodright das widerrufliche, nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Nutzungsrecht eingeräumt, die Plattformen von Goodright und die Software von Goodright ausschließlich in dem Umfang zu nutzen, wie dies zur Nutzung der „Onlineplattform Goodright“ im Rahmen dieser Vereinbarung notwendig ist.

(17.3) Der Nutzer ist Urheber der von ihm angefertigten digitalen Kopien und Scans, die er zum Zweck der Weitergabe an den Drittanbieter auf die Plattform von Goodright hochlädt und dort speichert. Er räumt Goodright das zeitlich auf die Dauer dieser Vereinbarung begrenzte, im Übrigen unbegrenzte, unwiderrufliche, vergütungsfreie, nicht-ausschließliche, unterlizenzierbare und übertragbare Recht zur Speicherung, und Nutzung sowie zur Weitergabe der hochgeladenen Dokumente und Informationen zum Zweck der Bereitstellung, Durchführung, Analyse und Verbesserung der Leistungen von Goodright und aller gleichwertigen und nachfolgenden Produkte. Dies umfasst insbesondere die Übermittlung oder Zurverfügungstellung an Drittanbieter über die Plattform von Goodright.

18. Vertragsdauer und Vertragsbeendigungen

(18.1) Diese Vereinbarung und die daraus geltenden Rechte und Pflichten treten zwischen Goodright und dem Nutzer an dem Tag des in Ziffer 4 dieser Vereinbarung beschriebenen Vertragsschluss zwischen Goodright und dem Nutzer in Kraft.

(18.2) Der Vertrag zwischen den Nutzer und Goodright kann von dem Nutzer jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Wir behalten uns insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn Sie die Pflichten und Obliegenheiten im Sinne der Ziffer 11 schuldhaft verletzen. 

(18.3) Ein mögliches Vertragsverhältnis der Nutzer zu Rechtsanwälten als Drittanbietern wird von einer solchen Kündigung nicht berührt. Für die Beendigung von Vertragsverhältnissen der Nutzer zu den Rechtsanwälten als Drittanbieter gelten die gesetzlichen Regelungen, sofern die Nutzer nicht untereinander etwas Abweichendes vereinbart haben. Der Vertrag der Nutzer zu Rechtsanwälten als Drittanbietern endet, wenn das Verfahren beendet wurde oder der Anwalt nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit des Verfahrens festgestellt und Sie hierüber informiert hat. 

(18.4) Nach jeder Kündigung oder sonstiger Beendigung des Vertragsverhältnisses dieses Vertrages ist Goodright berechtigt, die Bereitstellung der Dienstleistung nach Ziffer 2 dieser Vereinbarung einzustellen. Insbesondere ist Goodright berechtigt, in diesen Fällen den Zugang des Kunden zum online zur Verfügung gestellten Kundenbereich zu sperren.

 (18.5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

19. Streitbeilegung

Die Goodright GmbH ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Sie hier: www.ec.europa.eu/consumers/odr

20. Änderungen der Bedingungen

(20.1) Goodright behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Goodright wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Goodright wird dem Nutzer in den Benachrichtigungen auf sein Widerrufsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.

(20.2) Goodright behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

(1) soweit Goodright hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;

(2) soweit Goodright damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;

(3) soweit Goodright zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;

(4) wenn die Änderungen lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber und/oder Auftragnehmer ist; oder

(5) wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber und/oder Auftragnehmer.

(20.3) Das Kündigungsrecht des Nutzers und von Goodright gemäß Ziffer 18 dieser Vereinbarung bleibt hiervon unberührt.

21. Schlussbestimmungen

(21.1) Falls einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.

(21.2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

(21.3) Handelt der Nutzer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Goodright. Hat der Nutzer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von Goodright ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können. Goodright ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Nutzers anzurufen.